Konsequenzen aus 50 Jahren Langzeitdaten

Pufferzonen für Schutzgebiete

Eine Stabilisierung der Artenvielfalt ist nur über die Qualität, Größe und Vernetzung ihrer Lebensräume (Biotope) zu erreichen. Die einzelnen Schutzgebiete können ihre Funktion langfristig nur erfüllen, wenn sie nicht isoliert bleiben und ausreichend vor äußeren Einflüssen geschützt werden.

Viele bestehende Naturschutzprogramme zielen bereits auf die Aufwertung und Vernetzung von Lebensräumen ab. Ein zentrales Defizit bleibt jedoch die fehlende Abschirmung ökologisch hochwertiger Flächen gegenüber der intensiven Agrarlandschaft in ihrer Umgebung.

Die für Nachtfalter besonders relevanten Offenland-Biotope machen in Baden-Württemberg knapp 5 Prozent der Landesfläche aus. Ein Teil davon ist in Naturschutzgebieten gesichert, die im Land auf 2,5 % der Landesfläche ausgewiesen wurden. Ein wesentlicher Anteil wurde darüber hinaus über die sogenannten FFH-Gebiete der EU gesichert (12 % der Landesfläche). Die meisten dieser Gebiete liegen jedoch eingebettet in intensiv genutzte Agrarlandschaften – und sind damit dauerhaft äußeren Belastungen wie dem Eintrag von Pestiziden und Düngemitteln ausgesetzt.

Pufferzonen um Schutzgebiete

Die Nachtfalter-Daten unterstreichen die Erkenntnisse, die auch aus anderen Studien bekannt sind: Pestizide und Nährstoffeinträge machen vor Schutzgebietsgrenzen nicht Halt.

(Brühl et al. 2021) (Umweltinstitut München 2020) 

Die hier dokumentierten Artenverluste sind kein Versagen einzelner Schutzgebiete, sondern ein Hinweis darauf, dass ihre Schutzwirkung durch äußere Einflüsse stark beeinträchtig ist.

Kurzfristig wirksam wäre vor allem eine Maßnahme:

  • Breite Pufferzonen von mehreren hundert Metern um die hochwertigen Lebensräume herum, die diese gegenüber Stoffeinträgen aus der umgebenden intensiven Agrarlandschaft abschirmen.

  • In diesen Pufferzonen muss der Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln deutlich reduziert werden – etwa durch ökologischen Landbau .

Ökologischer Landbauist in diesem Zusammenhang ein konkretes Schutzinstrument: Er verzichtet auf synthetische Pestizide und arbeitet mit deutlich geringeren Nährstoffüberschüssen. 

Politische Ziele existieren...

Auf europäischer und nationaler Ebene sind Zielmarkenvereinbart, um den Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen bis 2030 deutlich zu erhöhen (EU: 25 %, Deutschland: 30 %). Für Baden-Württemberg wurde im Biodiversitätsstärkungsgesetzvon 2020 ein Ziel von 30 – 40 % Ökolandbau bis 2030 festgeschrieben. Aktuell liegt der Anteil in 2025 bei etwas über 15 %, das Ziel von mindestens 30 % wird vermutlich verfehlt werden. Trotz klarer Zielsetzung fehlt bislang die Dynamik, die für eine Zielerreichung bis 2030 notwendig wäre.

...stehen aber unter Druck

Gleichzeitig geraten diese Ziele und wichtige Instrumente der Biodiversitäts- und Agrarpolitik zunehmend unter politischen Druck, werden verzögert, abgeschwächt oder offen infrage gestellt.

Die vorliegenden Ergebnisse machen deutlich: Entscheidend ist nicht nur, ob diese Ziele erreicht werden, sondern wo und wie. Der gezielte Ausbau ökologischer Bewirtschaftung rund um Schutzgebiete wäre eine zentrale Voraussetzung, um Artenverluste wirksam zu begrenzen.

Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz verfügt Baden-Württemberg über ein politisch ambitioniertes und grundsätzlich geeignetes Instrumentarium, um den Ausbau des Ökolandbaus gezielt voranzutreiben und Schutzgebiete wirksam zu stärken. Die gesetzlichen Zielmarken bieten einen klaren Rahmen – insbesondere für die Entwicklung von Pufferzonen rund um ökologisch hochwertige Flächen.

Entscheidend ist jedoch die konsequente Umsetzung. Zwischen formulierten Absichten und der tatsächlichen Entwicklung besteht derzeit eine deutliche Lücke. Ohne eine stärkere räumliche Priorisierung, eine gezielte Förderung ökologischer Bewirtschaftung im Umfeld von Schutzgebieten und eine verlässliche Finanzierung der Naturschutzverwaltung drohen die gesetzten Ziele hinter ihren Möglichkeiten zurückzubleiben.

Gleichzeitig gilt es, bestehende Instrumente zu stärken: die fachgerechte Pflege von Schutzgebieten, die langfristige Sicherung wertvoller Offenland-Biotope sowie die personelle und finanzielle Handlungsfähigkeit der zuständigen Behörden. Die rechtlichen Grundlagen sind vorhanden – ihre konsequente Anwendung entscheidet darüber, ob Schutzgebiete ihre ökologische Funktion dauerhaft erfüllen können.

Literaturangabe

Pestizidatlas 2022, Heinrich-Böll-Stiftung
Der Pestizidatlas zeigt in 19 Kapiteln Daten und Fakten rund um die bisherigen und aktuellsten Entwicklungen, Zusammenhänge und Folgen des weltweiten Handels und Einsatzes von Pestiziden in der Landwirtschaft.
https://www.boell.de/de/pestizidatlas

Sachverständigenrat für Umweltfragen

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die deutsche Bundesregierung wissenschaftlich zu Umweltfragen. Alle 4 Jahre werden von ihm Umweltgutachten herausgegeben, die den aktuellen Zustand der Umwelt evaluieren.

SRU (2016): Umweltgutachten 2016. Impulse für eine integrative Umweltpolitik. – 472 S.; Berlin (Hausdruck, Sachverständigenrat für Umweltfragen). 

Literaturangabe

Mayer et al.: Widespread Pesticide Distribution in the European Atmosphere Questions their Degradability in Air
February 2024, Environmental Science and Technology

Literaturangabe

Liess et al.: Pesticides are the dominant stressors for vulnerable insects in lowland streams. Water Research (2021): https://doi.org/10.1016/j.watres.2021.117262

Literaturangabe

Brühl, C. A., Bakanov, N., Köthe, S., Eichler, L., Sorg, M., Hörren, T., Mühlethaler, R., Meinel, G. & Lehmann, G. U. C. (2021): 

Direct pesticide exposure of insects in nature conservation areas in Germany

Scientific Reports 11: 24144, 10pp. DOI:10.1038/s41598-021-03366-w 

Zur Studie:

Literaturangabe

Enssle, J. & Goedecke, J. (2018): Pestizidbericht für Baden-Württemberg. Für weniger Gift und mehr Vielfalt auf dem Acker. – 34 S.; Stuttgart (NABU, Naturschutzbund Deutschland). 

Literaturangabe

Communications Earth & Environment 
Fachlicher Kontakt
Prof. Dr. Carsten A. Brühl
Ken Mauser

Pestizid-Belastung der Luft

Weiterführende InformationenZur Studie (PDF)

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FFH-Gebiete

Literaturangaben

Settele et al. (2008): Climatic Risk Atlas of European Butterflies. – BioRisk 1: 1-712. DOI:10.3897/biorisk.1. 

Rasmont et al. (2015): Climatic Risk and Distribution Atlas of European Bumblebees. – BioRisk 10: 1-236. DOI:10.3897/biorisk.10.4749. 

Warren et al. (2018): The projected effect on insects, vertebrates, and plants of limiting global warming to 1.5°C rather than 2°C. – Science,  DOI: 10.1126/science.aar3646

Ökologischer Landbau

Ökologischer Landbau ist eine Form der Landwirtschaft, die darauf ausgerichtet ist, Nahrungsmittel zu erzeugen, ohne dabei Böden, Gewässer, Insekten und andere Lebewesen dauerhaft zu schädigen.

Zentrale Merkmale des ökologischen Landbaus sind:

Verzicht auf synthetische Pestizide
Im ökologischen Landbau werden keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Dadurch gelangen deutlich weniger Giftstoffe in Böden, Gewässer und angrenzende Lebensräume.

Ausgeglichene Nährstoffbilanz
Ökologischer Landbau unterliegt verbindlichen Vorgaben zur Düngung und Nährstoffbilanz. Die Zufuhr von Nährstoffen ist streng begrenzt und an die Fläche sowie den tatsächlichen Pflanzenbedarf gekoppelt. Überschüsse – insbesondere von Stickstoff – sind nicht zulässig und werden im Rahmen der Öko-Kontrollen überprüft. Dadurch gelangen deutlich weniger Nährstoffe in Böden, Gewässer und angrenzende Lebensräume.

Strukturreichere Agrarlandschaften
Ökologische Betriebe weisen in der Regel vielfältigere Fruchtfolgen, mehr Feldränder, Säume und Zwischenstrukturen auf.

Verbot der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen
Im ökologischen Landbau sind gentechnisch veränderte Pflanzen nicht zugelassen. Ihr Anbau sowie der Einsatz gentechnisch veränderter Saat- oder Futtermittel sind ausgeschlossen und werden im Rahmen der Öko-Kontrollen überprüft.

Biodiversitätsstärkungsgesetz

Das Biodiversitätsstärkungsgesetz ist ein Landesgesetz Baden-Württembergs, das 2020 verabschiedet wurde. Es reagiert auf den dramatischen Rückgang der biologischen Vielfalt – insbesondere von Insekten – und setzt verbindliche Ziele zum Schutz von Arten, Lebensräumen und ökologischen Funktionen in der Landschaft.

Zentrale Inhalte des Gesetzes sind unter anderem:

– der schrittweise Ausbau des ökologischen Landbaus auf 30 % der landwirtschaftlichen Fläche bis 2030
– die Reduktion von Pestiziden, insbesondere in sensiblen Bereichen
– ein besserer Schutz artenreicher Biotope wie Streuobstwiesen, Gewässerrandstreifen und Grünland
– Maßnahmen zur Vernetzung von Lebensräumen sowie zur Verbesserung der Datenlage durch Monitoring

Ein besonderer Fokus liegt darauf, Biodiversität nicht nur punktuell in Schutzgebieten zu sichern, sondern auch in der Agrarlandschaft wirksamer zu verankern. Damit erkennt das Gesetz an, dass Artenvielfalt nur erhalten werden kann, wenn Schutzgebiete funktional in ihre Umgebung eingebettet sind.

Einordnung:
Das Biodiversitätsstärkungsgesetz gilt bundesweit als eines der ambitionierteren Landesgesetze zum Schutz der biologischen Vielfalt. Gleichzeitig steht seine Umsetzung – wie viele agrar- und naturschutzpolitische Zielmarken – unter zunehmendem politischen und wirtschaftlichen Druck. Wie wirksam das Gesetz langfristig sein wird, hängt daher entscheidend davon ab, ob die beschlossenen Maßnahmen konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden.

Europäische und nationale Zielmarken

Auf europäischer und nationaler Ebene existieren politische Zielmarken, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu bremsen und die Landwirtschaft naturverträglicher auszurichten.

Europäische Union:
Mit der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und der Farm-to-Fork-Strategie (Teil des European Green Deal) wurde vereinbart, den Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen bis 2030 auf mindestens 25 % zu erhöhen. Gleichzeitig sollen der Einsatz synthetischer Pestizide sowie Nährstoffüberschüsse deutlich reduziert werden.

Deutschland:
Die Nationale Bio-Strategie sieht vor, den Anteil des Ökolandbaus bis 2030 auf 30 % der landwirtschaftlichen Fläche zu steigern.

Warum das 30-%-Ziel voraussichtlich verfehlt wird

Dass Baden-Württemberg beim Ausbau des ökologischen Landbaus deutlich hinter seinen eigenen Zielen zurückbleibt, liegt weniger am fehlenden Willen einzelner Betriebe als an politischen Rahmenbedingungen.

Abschwächung politischer Instrumente: Auf EU- und Bundesebene werden Umweltauflagen derzeit teils relativiert, Biodiversitätsziele verzögert oder abgeschwächt und zentrale Elemente des Green Deal politisch infrage gestellt. Für Betriebe entsteht dadurch ein Signal mangelnder Verlässlichkeit: Wer umstellt, braucht Planungssicherheit – sie wird jedoch nicht klar vermittelt.

Fehlende gezielte Steuerung: Das 30-%-Ziel ist vor allem ein Flächenziel. Es fehlt an verbindlicher räumlicher Priorisierung – also daran, Ökolandbau dort besonders zu fördern, wo er für den Schutz der Biodiversität am meisten bewirken würde, etwa im Umfeld von Schutzgebieten. Ohne eine stärkere Kopplung von Agrarförderung und Naturschutzmaßnahmen wächst Ökolandbau vor allem dort, wo es betriebswirtschaftlich passt – nicht dort, wo er ökologisch am dringendsten gebraucht wird.

Ungelöste Zielkonflikte in der Agrarpolitik: Gleichzeitig wirken Gegenkräfte, die intensive Produktionssysteme stützen – etwa über bestehende Förderlogiken, politische Rücksichtnahme auf agrarindustrielle Interessen oder die Priorisierung von „Wettbewerbsfähigkeit“. Das Ergebnis: Zielkonflikte werden nicht entschieden, sondern vertagt – und der Umbau der Landwirtschaft bleibt zu langsam.

Absicht der Landesregierung
Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz hat sich Baden-Württemberg 2020 das Ziel gesetzt, den Verlust der biologischen Vielfalt wirksam zu bremsen. Ein zentrales Element ist der Ausbau des ökologischen Landbaus auf 30–40 % der landwirtschaftlichen Fläche bis 2030. Das Gesetz versteht den Ökolandbau dabei ausdrücklich als Instrument zum Schutz von Arten, Lebensräumen und Ökosystemfunktionen.

Die Landesregierung betont seitdem regelmäßig ihre Vorreiterrolle im Naturschutz und verweist auf Programme, Förderinstrumente und begleitende Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Ziele.

Umsetzung und Zuständigkeiten
Für die Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes sind innerhalb der Landesregierung mehrere Ressorts zuständig. Federführend ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, insbesondere für Naturschutz, Artenvielfalt und rechtliche Rahmenbedingungen. Die konkrete Ausgestaltung landwirtschaftlicher Förderinstrumente liegt jedoch maßgeblich beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Die Umsetzung erfolgt überwiegend über Förderprogramme und freiwillige Maßnahmen. Eine verbindliche räumliche Steuerung – etwa die gezielte Förderung von Ökolandbau in sensiblen Regionen oder rund um Schutzgebiete – ist bislang nur eingeschränkt vorgesehen. Das gesetzliche Flächenziel ist damit politisch gesetzt, aber nicht flächenscharf hinterlegt.

Bewertung durch Umweltverbände und Fachakteure
Umweltverbände wie BUND, NABU, LNV und weitere Fachorganisationen haben die Zielsetzung des Gesetzes ausdrücklich begrüßt, gleichzeitig aber wiederholt auf Defizite in der Umsetzung hingewiesen.

In öffentlichen Stellungnahmen und Halbzeitbilanzen kritisieren sie insbesondere: den langsamen Ausbau des Ökolandbaus, die fehlende Priorisierung ökologisch besonders sensibler Räume, sowie die unzureichende Abschirmung von Schutzgebieten gegenüber Pestizid- und Nährstoffeinträgen aus der Umgebung.

Nach Einschätzung der Verbände reicht es nicht aus, Flächenanteile insgesamt zu erhöhen. Entscheidend sei, wo Ökolandbau etabliert werde. Ohne gezielte Pufferzonen und eine stärkere Verzahnung von Agrar- und Naturschutzpolitik bestehe die Gefahr, dass die gesetzlichen Ziele formal verfolgt, ihre ökologische Wirkung aber hinter den Erwartungen zurückbleibt.