Die folgenden Abschnitte ordnen zentrale Ursachen ein, die nach heutigem Stand der Forschung zum Rückgang vieler Insektenarten beitragen. Ziel ist es, verständlich zu machen, welche Faktoren die Lebensbedingungen verschlechtern – und warum sich ihre Wirkung in den Langzeitdaten so deutlich abzeichnet.
(Für eilige Leserinnen und Leser: zentrale Konsequenz und Forderung).
1.1 Portrait wichtiger Biotoptypen
1.2 Flächenverluste
1.3 Isolation und Verinselung
1.4 Qualitative Entwertung
Die meisten Habitate der seltenen und gefährdeten Nachtfalter-Arten Baden-Württembergs befinden sich in diesen Biotoptypen:
Viele dieser Biotoptypen stehen zwar als Biotope oder/und FFH-Lebensraumtypen unter gesetzlichem Schutz.
Die massiven Rückgänge der Nachtfalter zeigen jedoch, dass der bestehende Schutz die Lebensräume faktisch nicht ausreichend vor Stoffeinträgen von außen und fortschreitender Entwertung bewahrt.
Geschützte Biotope machen nur noch wenige Prozent der Landesfläche aus.


In die Enge getrieben: Über 90 Prozent der Fläche Baden-Württembergs stellen heutzutage keine relevanten Lebensräume für bedrohte Nachtfalter-Arten mehr dar!
Die zunehmende Isolation der immer kleiner und weniger werdenden Biotope stellt für Insekten eine massive Gefährdung dar. Hier können sich mittelfristig keine überlebensfähigen Populationen anspruchsvoller Arten mehr halten, da sie nicht mehr im Austausch mit Nachbarpopulationen stehen.
Die Folge derart reduzierter Lebensräume sind vermehrte lokale Aussterbe-Prozesse, vor allem nach bestandsreduzierenden Ereignissen.
Neben Verbreitung, Flächengröße und Vernetzung der Biotope ist auch ihre Habitatqualität relevant. Die Qualität eines Habitats hängt z. B. ab von:
Wie die folgende Tabelle mit besonders wichtigen Habitaten für Nachtfalter zeigt, sind vor allem die nährstoffarmen Offenland-Biotoptypen landesweit rückläufig. Auch der Zustand der verbliebenen Flächen ist oft negativ zu bewerten (vgl. Breunig 2002, LUBW 2019):
Gesetzlich geschützte Biotope genießen durch das Bundesnaturschutzgesetz der BRD unmittelbaren Schutz. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führen können, sind verboten.
Beispiele: Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenriede, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstell, Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern, etc.
Biotope müssen nicht ausgewiesen werden, sie genießen unmittelbaren gesetzlichen Schutz, sobald sich ein derartiges Biotop gebildet hat.
Die FFH-Gebiete sind zusammen mit den Vogelschutzgebieten Teil des europaweiten Schutzgebietssystem Natura 2000, das ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Gebieten darstellt, die der Erhaltung der biologischen Vielfalt dienen und europaweit Lebensräume und Populationen miteinander verbinden. In ihnen werden bestimmte Lebensraumtypen (LRT) sowie bestimmte Pflanzen- und Tierarten geschützt. Der Zustand der Gebiete wird durch die Mitgliedsländer der EU regelmäßig erfasst, es gilt ein Verschlechterungsverbot und ggfs. eine Wiederherstellungspflicht.
2.1 Verlust von Offenland-Biotopen durch Aufforstung und Sukzession
2.2 Flurbereinigung: Ausgeräumte Landschaft
2.3 Flächenverlust, Zersiedelung
2.4 Folgen des Strukturwandels am Beispiel Rottenburg
Für alle 75 Lichtfang-Punkte wurde ein Luftbildvergleich von Befliegungen aus den Jahren 1968 und 2019 gemacht. Sie zeigen, dass selbst in den naturschutzfachlich besonders wertvollen Gebieten des Landes gravierende Veränderungen stattgefunden haben:
Besonders auffallend ist, dass die Waldfläche stark zugenommen hat - sowohl durch Aufforstung als auch durch Sukzession (Wiederbewaldung durch Nutzungsaufgabe), die durch Nährstoffeintrag aus der Luft zusätzlich beschleunigt wird. Betroffen sind vor allem Grenzertragsflächen des Offenlandes, welche ehemals an flachgründigen, trockenen Hängen oder in besonders nassen Bereichen existierten.
Auch die Wälder selber sind heute großflächig homogener und geschlossener als früher. Es fehlen die ehemals zahlreichen Lichtungen, Schläge oder offenen Felsbereiche, die für viele Nachtfalter (und Arten anderer Gruppen) wichtige Randstrukturen mit oft mageren Offenland-Biotoptypen enthielten (z.B. Heidevegetation).
Der Luftbildvergleich zeigt, dass in den letzten Jahrzehnten auf nahezu allen Agrarflächen massive Veränderungen der Landschaft durch Flurbereinigung stattgefunden haben. Die Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Flächen führte zum Verlust von kleinflächigen Randstrukturen und stellte die Grundlage dar für eine umfassende Nutzungsintensivierung auf diesen Flächen.
Auch die Zunahme der Siedlungsfläche ist deutlich sichtbar, selbst in dieser für das Monitoring selektiven Auswahl der naturschutzfachlich besonders hochwertigen Gebiete. Im Allgemeinen dürfte der Flächenverbrauch noch wesentlich gravierender sein als in den untersuchten Quadranten!
Sowohl in den felsdurchsetzten Magerrasen als auch in den übrigen Offenland-Lebensraumtypen sind die Artenverluste hoch:
Der Hauptgrund für den allgemeinen Artenrückgang im Untersuchungsgebiet Rottenburg ist der Verlust an Habitatfläche. Der Vergleich mit Luftbildern von 1968 zeigt, dass große, ehemals offene Felsbereiche an den Steilhängen mittlerweile von Hochwald überdeckt sind.
Der vollständige Kronenschluss führt zu deutlich geänderten Temperatur-Verhältnissen einschließlich einer veränderten Bodenvegetation. Auch die Magerrasen zogen sich früher viel weitläufiger an den Hängen entlang als heute. Somit ging das ehemals reichhaltige Habitat-Mosaik verloren. Darüber hinaus zeugt die Zusammenlegung der früher schmalen Acker- und Wiesenparzellen von einem deutlichen Nutzungswandel der umliegenden Agrarlandschaft und ihrer Intensivierung.
3.1 Gülle und Ammoniak
3.2 Vom Ackergold zum Problemstoff
3.3 Stickstoff-Verschmutzung in Baden-Württemberg
3.4 critical load: die Stickstoff-Belastungsgrenzen wichtiger Lebensräume
3.5 Zustand der Lebensräume in Baden-Württemberg meist kritisch
3.6 Folgen der Überdüngung für die Habitat-Qualität
3.7 Selbst in Pflegeverträgen zu hohe Stickstoff-Mengen erlaubt
3.8 Aushagerung von Biotopen durch gezielte Pflegemaßnahmen
Insbesondere aus Massentierhaltungsställen, Gülle-Auffangbecken sowie bei der Gülleausbringung verflüchtigen sich jährlich hohe Mengen Stickstoff in Form des Gases Ammoniak (NH3) in die Luft.
(Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, https://www.statistik-bw.de/Umwelt/Luft/Ammoniak.jsp)
Schädliches Ammoniak ensteht aus der Aufspaltung von Harnstoff, sobald der Urin mit den im Kot der Tiere lebenden Bakterien in Berührung kommt, die ein entsprechendes Enzym freisetzen. Dies ist vor allem in der Stallhaltung der Fall, weniger auf Weiden, wo den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung steht.
Noch bis vor wenigen Jahrzehnten war Stickstoff ein limitierender Faktor für die Erträge landwirtschaftlicher Flächen. Mit großem Aufwand und in über Jahrhunderte gewachsenen hofinternen Stoffkreisläufen wurde er auf die Flächen gebracht. Mist und Gülle wurden uneingeschränkt positiv als "Ackergold" wahrgenommen.
Durch die industrielle Herstellung von Düngemitteln und die intensive Nutztierhaltung mit entsprechender Gülle-Produktion haben sich die Verhältnisse ins Gegenteil verkehrt:
Während es gelungen ist, die Stickstoff-Emissionen des Verkehrssektors spürbar zu reduzieren, ist die Landwirtschaft durch die großflächige Ausbringung von Gülle und industriell hergestellten Düngemitteln nach wie vor verantwortlich für weitreichende Umweltprobleme. Der ausgebrachte Stickstoff wird nur teilweise von den Pflanzen aufgenommen, der größte Teil verbleibt im Boden, gelangt in Gewässer oder entweicht in Form von gasförmigen Stickstoffverbindungen in die Luft, was zusammen mit Emissionen aus Industrie und Verkehr zu einem sehr problematischen Stickstoff-Überschuss in den Ökosystemen führt.
Trotz EU-Vorgaben und Anpassungen im Düngegesetz bleiben die Stickstoff- und Phosphorbelastungen hoch. Die fortwährende Problematik der Überdüngung durch die Landwirtschaft und das Versagen der deutschen Düngegesetzgebung, dieses Problem wirksam anzugehen, haben gravierende ökologische Folgen.
Die Karte zeigt, dass im östlichen Baden-Württemberg in Gegenden mit sehr hohem Viehbesatz wie Hohenlohe und Oberschwaben besonders große Mengen an Stickstoff in die Atmosphäre gelangen. (Kartengrundlage: LUBW)
Die sogenannte "critical load" eines Lebensraums gibt an, ab welchen Stickstoff-Werten die jeweiligen Lebensräume ihre Belastungsgrenzen erreichen und stark geschädigt werden:






Hochmoore, Niedermoore und Borstgrasrasen reagieren extrem empfindlich auf Stickstoffeinträge. Aber auch bei Kalk-Magerrasen, Pfeifengraswiesen und Berg-Mähwiesen liegen die Belastungsgrenzen sehr niedrig. Die Animation zeigt, wie die Lebensräume bei steigenden Stickstoff-Gehalten verschwinden.
Bedingt durch die hohen Stickstoff-Einträge aus der Luft werden die Stickstoff-Belastungsgrenzen der empfindlichen Lebensräume in Baden-Württemberg bereits auf fast allen Flächen erreicht bzw. überschritten:


Stickstoff-Deposition in Baden-Württemberg: In vielen Regionen sind die Belastungsgrenzen der Lebensraumtypen bereits erreicht bzw. überschritten. In der Ausschnittvergrößerung wird deutlich, dass z.B. Hochmoore in Oberschwaben flächendeckend viel zu hohen Stickstoffeinträgen ausgesetzt sind. Auch die Mageren Flachland-Mähwiesen sind auf vielen Flächen stark beeinträchtigt und degradieren zunehmend zu artenarmen Wiesen.
Von Überdüngung sind nicht nur aktiv gedüngte Flächen betroffen, auch geschützte Biotope werden durch randliche Einträge aus benachbarten landwirtschaftlichen Flächen aufgedüngt. Zusätzlich findet durch die hohen atmosphärischen Stickstoff-Gehalte eine permanente Düngung der gesamten Landschaft aus der Luft statt - mit gravierenden Folgen für wichtige Biotope:
In Kalk-Magerrasen nimmt z.B. die Obergrasbildung der Aufrechten Trespe (Bromus erectus) zu, was zu veränderten mikroklimatischen Verhältnissen führt und sich negativ auf die Larvalstadien auswirken kann.
Durch Stickstoff-Einträge aus der Luft ist in diesem früher kräuterreichen Magerrasen im Kaiserstuhl ein dichter Obergras-Horizont der Aufrechten Trespe (Bromus erectus) entstanden, obwohl die Fläche nicht aktiv gedüngt wird.
Die für seltene und gefährdete Nachtfalter relevanten Lebensräume befinden sich meist auf mageren Standorten. Werden sie aufgedüngt, wird der Pflanzenaufwuchs üppiger und die konkurrenzschwächeren, an magere Verhältnisse angepassten Pflanzen-Arten werden überwuchert und verdrängt. Es kommt zu einer Zunahme an Pflanzenbiomasse bei gleichzeitiger Arten-Verarmung. Viele Fraßpflanzen der oft hochspezialisierten Nachtfalter-Raupen gehen verloren und damit auch diese Nachtfalter-Arten.
Artenarmes Intensivgrünland mit Löwenzahn.
Darüber hinaus konnte experimentell gezeigt werden, dass Larvalstadien von Schmetterlingsarten eine erhöhte Sterblichkeit aufweisen, wenn ihre Nahrungspflanzen mit einer Stickstoff-Konzentration von umgerechnet 30 kg pro Hektar und Jahr gedüngt werden (Kurze et al. 2018). Dieser Wert wird auf nahezu allen gedüngten Wiesen übertroffen!
Aufgedüngte Fraßpflanzen führen zu einer erhöhten Sterblichkeit von Schmetterlings-Raupen.
Auch naturschutzfachlich akzeptierte Dünge-Mengen liegen jahrweise über den Belastungsgrenzen der Habitate:
Während die ökologische Belastungsgrenze der Mageren Flachland-Mähwiesen bei einem Stickstoff-Eintrag von 20-30 kg pro Hektar und Jahr liegt (vgl. Abbildung oben), lautet die in vielen Management-Plänen übernommene Düngeempfehlung für Magere Flachland-Mähwiesen 20 m3 verdünnte Gülle pro Hektar alle 2 Jahre. (Da eine Feindosierung von Gülle schwierig ist, werden die Flächen in der Praxis alle 2 Jahre mit der doppelten Menge gegüllt*). Auf ein Jahr gerechnet, entspricht dies rund 35 kg pro Hektar an anrechenbarem Stickstoff. Zu dieser für die Lebensräume schon hohen Belastung ist noch der kontinuierliche atmosphärische Stickstoff-Eintrag aus der Luft hinzuzurechnen! Aufgrund der Gülle-Ausbringung im 2-Jahres-Turnus mit der doppelten Menge an Gülle werden empfindliche Arten in diesen Jahren "auf Null" gesetzt!
ökologische Belastungsgrenze:
20-30 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr
Eintrag durch Gülle und Luft in 2 Jahren:
Durchschnittlich mehr als 32 kg pro Hektar in 1 Jahr.
* In der Praxis (s.o.) bedeutet das jahrweise 50 kg pro Hektar !
Selbst in vielen Pflegeflächen sind die Stickstoffeinträge so hoch, dass dieser für Schmetterlinge wichtige Lebensraumtyp der Mageren Flachland-Mähwiese auf Dauer verschwinden wird, da die für ihn typischen Pflanzen verdrängt werden.
Wie oben gezeigt, weisen zudem die Raupenstadien von Schmetterlingsarten eine erhöhte Sterblichkeit auf, wenn ihre Nahrungspflanzen mit einer Stickstoff-Konzentration von umgerechnet 30 kg und mehr pro Hektar und Jahr gedüngt werden.
Dies erklärt z. B., warum heute der Braune Feuerfalter (Lycaena tityrus), ein früher häufiger Tagfalter, auf Flachlandmähwiesen sehr selten geworden ist.
Aufgedüngte Wiesen können durch gezielte Pflegemaßnahmen ausgehagert werden:

2007:
Artenarme, durch Luftstickstoff aufgedüngte Wiese
mit starkem Obergrashorizont
2021:
Ausgehagerte Wiese mit wieder hohem Kräuteranteil
Gelungene Aushagerung eines durch atmosphärischen Stickstoff aufgedüngten Magerrasens durch gezielte Mahd und Schafbeweidung. Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen im Kaiserstuhl, wo dieses Foto entstanden ist, findet sich in (Karbiener & Seitz 2013).
Wären Pestizide bunt eingefärbt, wäre sichtbar, wie viele Giftmischungen tatsächlich über die Landschaft wehen.
4.1 Auswirkungen
4.2 Abdrift
4.3 Pestizide in Ökosystemen
4.4 Pestizidbelastung in Baden-Württemberg
4.5 Beispiel Tettnang: Höchster Artenschwund in Obstbau-Region
"Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wie Insektiziden, Herbiziden und Fungiziden in der Landwirtschaft ist eine wichtige Ursache für den weiterhin anhaltenden Rückgang der Biodiversität in der Agrarlandschaft. (...)
Es ist nicht zu erwarten, dass das Ziel der nationalen Biodiversitätsstrategie („Nationale Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt“), den Verlust von Biodiversität und die Verschlechterung der Ökosystemleistungen aufzuhalten, unter Beibehaltung der bisherigen Anwendungspraxis für Pflanzenschutzmittel erreicht werden kann."
(Sachverständigenrat für Umweltfragen, SRU 2016).
Hinsichtlich des Insektensterbens stehen vor allem die Insektizide im Fokus, hier ganz besonders die hochwirksamen Neonikotinoide. Aber auch Herbizide haben indirekte Effekte: So gibt es Hinweise auf den Einfluss von Glyphosat auf das Flug- und Orientierungsvermögen von Honigbienen (Balbuena et al. 2015, SRU 2018).Weidenmüller et al konnten 2022 für Hummelvölker, die Glyphosat ausgesetzt waren, eine starke Beeinträchtigung des Bruterfolgs feststellen, da die Hummeln unter Glyphosateinfluss nicht mehr in der Lage waren, die erforderlichen Nest-Temperaturen aufrechtzuerhalten (Weidenmüller et al. 2022).Auch Fungizide können u.a. über eine Verstärkung der vergiftenden Wirkung von Neonikotinoiden zum Insektensterben beitragen (Tsvetkov et al. 2017). Einen umfassenden Überblick zu Pestiziden in der Landwirtschaft gibt der Pestizidatlas 2022.
Einmal ausgebracht, verbreiten sich Pestizide auf vielfältigen Wegen in der Umwelt, es ist kaum möglich, sie auf die Zielflächen zu begrenzen. Infolge der Verbreitung durch Wasser und Wind lassen sich inzwischen selbst in entlegenen Regionen Spuren der Gifte nachweisen (Mayer et al. 2024).
Eine aktuelle Studie der RPTU Kaiserslautern-Landau belegt eine weitreichende Pestizidbelastung der Landschaft im Oberrheingraben. Synthetisch-chemische Pestizide aus dem konventionellen Landbau bleiben nicht auf den Anbauflächen, sondern verbreiten sich von der Tiefebene bis in den Schwarzwald und Pfälzerwald. Die Ergebnisse belegen eine Kontamination mit Pestizidmischungen in der gesamten Landschaft und werfen ein neues Licht auf die potenziellen Umweltauswirkungen konventioneller Landwirtschaft. Um die Lebensräume zu schützen, muss der Pestizideinsatz dringend reduziert werden, so die Forscher. (Mauser, Wolfram, Spaak, Honert & Brühl 2025).
Alarmierend sind die Ergebnisse einer 2021 vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) veröffentlichten Studie , in der bundesweit viel zu hohe Pestizidbelastungen von Kleingewässern in Agrarlandschaften gefunden wurden.
Eine aktuelle Studie aus Deutschland (Brühl et al. 2021) zeigt zudem, dass auch Insekten in Naturschutzgebieten, die neben landwirtschaftlich genutzten Flächen liegen, eine Vielzahl von Pestizid-Rückständen aufweisen! Die Insektenproben waren im Durchschnitt mit mehr als 15 verschiedenen Pestiziden kontaminiert.
Wie stark die Umwelt mit Pestiziden belastet ist, ist schwer zu beurteilen, da erst im Jahr 2021 - nach jahrelangem Rechtsstreit von NABU und Landeswasserversorgung mit der baden-württembergischen Landwirtschaftsverwaltung - das Anrecht auf Herausgabe von Pestizid-Einsatzdaten gerichtlich bestätigt wurde. Ein genauerer Überblick über die Pestizid-Belastung in Baden-Württemberg ist aktuell noch immer nicht öffentlich verfügbar!
Es lassen sich jedoch Rückschlüsse anhand der Verteilung der verschiedenen Kulturen im Land ziehen, da diese sehr unterschiedlich hohe Pestizid-Anteile aufweisen. Hier sind die lokalen Anbaukulturen Obst und Wein besonders hervorzuheben, aber auch Winterweizen und Mais machen auf großer Fläche einen hohen Anteil an der insgesamt ausgebrachten Pestizidmenge aus.
In Tettnang am Bodensee, einem Gebiet mit intensivem Obst-Anbau und hoher Pestizid-Belastung, sind die Nachweise der Nachtfalter-Arten in allen Lebensräumen eklatant eingebrochen - auch auf Flächen, die von der Ausstattung mit Nahrungs- und Habitatpflanzen vielversprechend aussahen. Trotz intensiver Erfassung im Monitoring wurden nur 200 Arten nachgewiesen. Im Alt-Zeitraum waren es 414 Arten!

In Tettnang am Bodensee, einem Gebiet mit intensivem Obst-Anbau und hoher Pestizid-Belastung, sind die Nachweise von Arten in allen Lebensräumen eklatant eingebrochen, die Verluste übersteigen die durchschnittlichen Verluste in allen anderen Quadranten bei Weitem. Trotz intensiver Erfassung im Monitoring wurden nur 200 Arten nachgewiesen. Im Alt-Zeitraum waren es 414 Arten!
Je nach Klimaszenario und Ausbreitungsfähigkeit der einzelnen Arten könnten zum Ende des 21. Jahrhunderts ein erheblicher Teil der Bestäuber in Europa gefährdet oder ausgestorben sein.
(Settele et al. 2008, Rasmont et al. 2015, Warren et al. 2018)
In Baden-Württemberg sind die Auswirkungen des Klimawandels bereits deutlich spürbar, wie die folgenden Karten zeigen. Die Witterung des „Extrem- Jahres“ 2018 hatte erhebliche Auswirkungen auf das darauffolgende Kartierjahr 2019. So wurden die durchschnittlichen Winter- und Sommertemperaturen bereits in diesem Jahr um mehrere(!) Grad überschritten und es ist zu befürchten, dass die Temperaturen weiter zunehmen werden:
Abweichung der Sommertemperaturen vom langjährigen Mittel. Flächendeckend waren die Temperaturen um mindestens 2 Grad höher als gewöhnlich, vielerorts sogar bis zu 4 Grad!
Die Abweichung der Wintertemperaturen vom langjährigen Mittel betrug in weiten Teilen des Landes bis zu 3 Grad!
Abweichung der Bodenfeuchte vom langjährigen Mittel: landesweit nahm die Bodenfeuchte um mindestens ein Viertel ab - in einigen Teilen des Landes sogar bis zu 50 Prozent !
Abweichung der Niederschlagsmengen vom langjährigen Mittel: fast im ganzen Land fiel 30 bis 70 Prozent weniger Niederschlag, in einigen Regionen sogar bis zu 90 Prozent!
Veränderte klimatische Bedingungen wirken auf einzelne Arten positiv, auf die meisten aber negativ. Während wärmeliebende Arten sich weiter nach Norden und in höhere Lagen ausbreiten können, sterben kälteliebende Arten lokal aus (Fox et al. 2014, 2021).
Auch wenn bei einem flächigen Rückgang von Arten oft mehrere Faktoren zusammenspielen, haben die klimatischen Veränderungen einen bedeutenden Einfluss auf den Wandel der Nachtfalterfauna!
Die meisten klimabedingten Ausbreitungs- und Aussterbeereignisse beruhen allerdings nicht auf Änderungen diverser Durchschnittswerte der Witterung, sondern vor allem auf der Zunahme (bzw. Abnahme) von Extremwetter-Ereignissen.
So können sich wärmeliebende Arten zwar aufgrund von durchschnittlich höheren Wärmesummen besser vermehren, eine Überwinterung in Baden-Württemberg ist aber auf das Fehlen starker Frostperioden zurückzuführen.
Neueste wärmeliebende Einwanderer sind z. B. die Malveneule (Acontia lucida) oder die Waldrebeneule (Clemathada calberlai).
Auf der anderen Seite verlieren kälteliebende Arten ihre Lebensstätten aufgrund von extremen Hitze- und Dürreperioden im Sommer bzw. zu kurzen durchgehenden Kälteperioden im Winter.
Deutliche „Klimawandel-Verlierer“ sind z. B. der Herbstlaubspanner (Ennomos autumnaria), die Silberblatt-Goldeule (Autographa bractea) oder die Mondfleckglucke (Cosmotriche lobulina).
Um die Auswirkungen der zunehmenden Extremwetter-Ereignisse ausgleichen zu können, müssen unterschiedliche Standortfaktoren für verschiedene Arten kleinflächig vorhanden sein. Dafür ist es notwendig, eine Vielzahl geeigneter Habitate in unterschiedlichen Lagen und Expositionen bereitzuhalten.
Im Kaiserstuhl fielen 2019 beispielsweise etliche Magerrasen-Arten mit mesophilen Standortansprüchen auf den südexponierten Hängen aus, nachdem über mehrere Wochen durchgehend aride Verhältnisse geherrscht hatten. Dank der Größe und Vielfältigkeit des Gebietes konnten die Arten allerdings die nordexponierten Hänge als Refugialflächen nutzen (Karbiener 2019, 2020).
Eine Stabilisierung der Artenvielfalt ist nur über die Qualität, Größe und Vernetzung ihrer Lebensräume (Biotope) zu erreichen. Die einzelnen Schutzgebiete können ihre Funktion langfristig nur erfüllen, wenn sie nicht isoliert bleiben und ausreichend vor äußeren Einflüssen geschützt werden.
Viele bestehende Naturschutzprogramme zielen bereits auf eine Aufwertung und Vernetzung von Lebensräumen ab. Ein zentrales Defizit bleibt jedoch die fehlende Abschirmung ökologisch hochwertiger Flächen gegenüber der intensiven Agrarlandschaft in ihrer Umgebung.
Die für Nachtfalter besonders relevanten Offenland-Biotope machen in Baden-Württemberg knapp 5 Prozent der Landesfläche aus. Ein Teil davon ist in Naturschutzgebieten gesichert, die im Land auf 2,5 % der Landesfläche ausgewiesen wurden. Ein wesentlicher Anteil wurde darüber hinaus über die sogenannten FFH-Gebiete der EU gesichert (12 % der Landesfläche). Die meisten Gebiete liegen eingebettet in intensiv genutzte Agrarlandschaften – und sind damit dauerhaft äußeren Belastungen wie Eintrag von Pestiziden und Düngemitteln ausgesetzt.
Die Nachtfalter-Daten unterstreichen die Erkenntnisse, die auch aus anderen Studien bekannt sind: Pestizide und Nährstoffeinträge machen vor Schutzgebietsgrenzen nicht Halt.
Die hier dokumentierten Artenverluste sind daher kein Versagen einzelner Schutzgebiete, sondern ein Hinweis darauf, dass ihre Schutzwirkung durch äußere Einflüsse stark beeinträchtig ist.
Ökologischer Landbauist in diesem Zusammenhang ein konkretes Schutzinstrument: Er verzichtet auf synthetische Pestizide und arbeitet mit deutlich geringeren Nährstoffüberschüssen.
Auf europäischer und nationaler Ebene sind Zielmarkenvereinbart, um den Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen bis 2030 deutlich zu erhöhen (EU: 25 %, Deutschland: 30 %). Für Baden-Württemberg wurde im Biodiversitätsstärkungsgesetzvon 2020 ein Ziel von 30 – 40 % Ökolandbau bis 2030 festgeschrieben. Aktuell liegt der Anteil in 2025 bei etwas über 15 %, das Ziel von mindestens 30 % wird vermutlich verfehlt werden. Trotz klarer Zielsetzung fehlt bislang die Dynamik, die für eine Zielerreichung bis 2030 notwendig wäre.
Gleichzeitig geraten diese Ziele und wichtige Instrumente der Biodiversitäts- und Agrarpolitik zunehmend unter politischen Druck, werden verzögert, abgeschwächt oder offen infrage gestellt.
Die vorliegenden Ergebnisse machen deutlich: Entscheidend ist nicht nur, ob diese Ziele erreicht werden, sondern wo und wie. Der gezielte Ausbau ökologischer Bewirtschaftung rund um Schutzgebiete wäre eine zentrale Voraussetzung, um Artenverluste wirksam zu begrenzen.
Breunig, T. (2002): Rote Liste der Biotoptypen Baden-Württemberg. – Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg 74: 259-307.
LUBW (2019): FFH-LRT in Baden-Württemberg. Erhaltungszustand 2019 der Lebensraumtypen in Baden-Württemberg. – 4 S.; Karlsruhe (LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg).
Cäcilia Hagenow
Die Endlosschleife ums Düngegesetz – Umweltkatastrophe mit Ansage.
Kurze, S., Heinken, T. & Fartmann, T. (2018): Nitrogen enrichment in host plants increases the mortality of common Lepidoptera species. – Oecologia 188(4): 1227-1237. DOI:10.1007/s00442-018-4266-4.
Karbiener, O. & Seitz, B.-J. (2013): Magerrasen im zentralen Kaiserstuhl und ihre Pflege. – Tuexenia, Beiheft 6: 87-123.
desweiteren:
Karbiener, O. (2019): Frühjahres-Vorweide mit Schafen sowie April-Schröpfschnitt 2017-2019, Auswirkungen auf Tagfalter und Widderchen, Endbericht Pflegeversuche im Kaiserstuhl. – 54 S.; Freiburg (unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg, Referat 56, Naturschutz und Landschaftspflege).
Karbiener, O. (2020): Endbericht Pflegemanagement 2019/20 Kaiserstuhl im Breisgau – 44 S.; Freiburg (unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg, Referat 56, Naturschutz und Landschaftspflege).
Balbuena, M. S., Tison, L., Hahn, M.-L., Greggers, U., Menzel, R. & Farina, W. M. (2015): Effects of sublethal doses of glyphosate on honeybee navigation. The Journal of Experimental Biology 218(17): 2799-2805.
SRU (2018): Für einen flächenwirksamen Insektenschutz. – 51 S.; Berlin, Bonn (Sachverständigenrat für Umweltfragen und Wissenschaftlicher Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft).
Anja Weidenmüller, Andrea Meltzer, Stefanie Neupert, Alica Schwarz, Christoph Kleineidam, Glyphosate impairs collective thermoregulation in bumblebees, Science, veröffentlicht am 2. Juni 2022
Tsvetkov, N., Samson-Robert, O., Sood, K., Patel, H. S., Malena, D. A., Gajiwala, P. H., Maciukiewicz, P., Fournier, V. & Zayed, A. (2017): Chronic exposure to neonicotinoids reduces honey bee health near corn crops. – Science 356: 1395-1397. DOI:10.1126/science.aam7470.
Pestizidatlas 2022, Heinrich-Böll-Stiftung
Der Pestizidatlas zeigt in 19 Kapiteln Daten und Fakten rund um die bisherigen und aktuellsten Entwicklungen, Zusammenhänge und Folgen des weltweiten Handels und Einsatzes von Pestiziden in der Landwirtschaft.
https://www.boell.de/de/pestizidatlas
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die deutsche Bundesregierung wissenschaftlich zu Umweltfragen. Alle 4 Jahre werden von ihm Umweltgutachten herausgegeben, die den aktuellen Zustand der Umwelt evaluieren.
SRU (2016): Umweltgutachten 2016. Impulse für eine integrative Umweltpolitik. – 472 S.; Berlin (Hausdruck, Sachverständigenrat für Umweltfragen).
Mayer et al.: Widespread Pesticide Distribution in the European Atmosphere Questions their Degradability in Air
February 2024, Environmental Science and Technology
Liess et al.: Pesticides are the dominant stressors for vulnerable insects in lowland streams. Water Research (2021): https://doi.org/10.1016/j.watres.2021.117262
Brühl, C. A., Bakanov, N., Köthe, S., Eichler, L., Sorg, M., Hörren, T., Mühlethaler, R., Meinel, G. & Lehmann, G. U. C. (2021):
Direct pesticide exposure of insects in nature conservation areas in Germany
Scientific Reports 11: 24144, 10pp. DOI:10.1038/s41598-021-03366-w
Zur Studie:
Enssle, J. & Goedecke, J. (2018): Pestizidbericht für Baden-Württemberg. Für weniger Gift und mehr Vielfalt auf dem Acker. – 34 S.; Stuttgart (NABU, Naturschutzbund Deutschland).
Current-use pesticides in vegetation, topsoil and water reveal contaminated landscapes of the Upper Rhine Valley, Germany.
Ken M. Mauser, Jakob Wolfram, Jürg Spaak, Carolina Honert & Carsten A. Brühl 2025
Communications Earth & EnvironmentiES Landau,
Institut für Umweltwissenschaften Landau
+ 49 (0)6341 280-31310
carsten.bruehl[at]rptu.de
+ 49 (0)6341 280-31855
ken.mauser[at]rptu.de
Schutzgebiete der EU gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, welche in allen Mitgliedsstaaten ausgewiesen wurden.
FFH-Gebiete bilden gemeinsam mit den Europäischen Vogelschutzgebieten das Netzwerk Natura 2000.
Settele et al. (2008): Climatic Risk Atlas of European Butterflies. – BioRisk 1: 1-712. DOI:10.3897/biorisk.1.
Rasmont et al. (2015): Climatic Risk and Distribution Atlas of European Bumblebees. – BioRisk 10: 1-236. DOI:10.3897/biorisk.10.4749.
Warren et al. (2018): The projected effect on insects, vertebrates, and plants of limiting global warming to 1.5°C rather than 2°C. – Science, DOI: 10.1126/science.aar3646
Ökologischer Landbau ist eine Form der Landwirtschaft, die darauf ausgerichtet ist, Nahrungsmittel zu erzeugen, ohne dabei Böden, Gewässer, Insekten und andere Lebewesen dauerhaft zu schädigen.
Zentrale Merkmale des ökologischen Landbaus sind:
Verzicht auf synthetische Pestizide
Im ökologischen Landbau werden keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
Dadurch gelangen deutlich weniger Giftstoffe in Böden, Gewässer und angrenzende Lebensräume.
Ausgeglichene Nährstoffbilanz
Ökologischer Landbau unterliegt verbindlichen Vorgaben zur Düngung und Nährstoffbilanz.
Die Zufuhr von Nährstoffen ist streng begrenzt und an die Fläche sowie den tatsächlichen
Pflanzenbedarf gekoppelt. Überschüsse – insbesondere von Stickstoff – sind nicht zulässig
und werden im Rahmen der Öko-Kontrollen überprüft.
Dadurch gelangen deutlich weniger Nährstoffe in Böden, Gewässer und angrenzende Lebensräume.
Strukturreichere Agrarlandschaften
Ökologische Betriebe weisen in der Regel vielfältigere Fruchtfolgen, mehr Feldränder,
Säume und Zwischenstrukturen auf.
Verbot der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen
Im ökologischen Landbau sind gentechnisch veränderte Pflanzen nicht zugelassen. Ihr Anbau sowie der Einsatz gentechnisch veränderter Saat- oder Futtermittel sind ausgeschlossen und werden im Rahmen der Öko-Kontrollen überprüft.
Das Biodiversitätsstärkungsgesetz ist ein Landesgesetz Baden-Württembergs, das 2020 verabschiedet wurde. Es reagiert auf den dramatischen Rückgang der biologischen Vielfalt – insbesondere von Insekten – und setzt verbindliche Ziele zum Schutz von Arten, Lebensräumen und ökologischen Funktionen in der Landschaft.
Zentrale Inhalte des Gesetzes sind unter anderem:
– der schrittweise Ausbau des ökologischen Landbaus auf 30 % der landwirtschaftlichen Fläche bis 2030
– die Reduktion von Pestiziden, insbesondere in sensiblen Bereichen
– ein besserer Schutz artenreicher Biotope wie Streuobstwiesen, Gewässerrandstreifen und Grünland
– Maßnahmen zur Vernetzung von Lebensräumen sowie zur Verbesserung der Datenlage durch Monitoring
Ein besonderer Fokus liegt darauf, Biodiversität nicht nur punktuell in Schutzgebieten zu sichern, sondern auch in der Agrarlandschaft wirksamer zu verankern. Damit erkennt das Gesetz an, dass Artenvielfalt nur erhalten werden kann, wenn Schutzgebiete funktional in ihre Umgebung eingebettet sind.
Einordnung:
Das Biodiversitätsstärkungsgesetz gilt bundesweit als eines der ambitionierteren Landesgesetze zum Schutz der biologischen Vielfalt. Gleichzeitig steht seine Umsetzung – wie viele agrar- und naturschutzpolitische Zielmarken – unter zunehmendem politischen und wirtschaftlichen Druck. Wie wirksam das Gesetz langfristig sein wird, hängt daher entscheidend davon ab, ob die beschlossenen Maßnahmen konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden.
Auf europäischer und nationaler Ebene existieren politische Zielmarken, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu bremsen und die Landwirtschaft naturverträglicher auszurichten.
Europäische Union:
Mit der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und der
Farm-to-Fork-Strategie (Teil des European Green Deal)
wurde vereinbart, den Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen
bis 2030 auf mindestens 25 % zu erhöhen.
Gleichzeitig sollen der Einsatz synthetischer Pestizide
sowie Nährstoffüberschüsse deutlich reduziert werden.
Deutschland:
Die Nationale Bio-Strategie sieht vor,
den Anteil des Ökolandbaus bis 2030 auf
30 % der landwirtschaftlichen Fläche zu steigern.
Dass Baden-Württemberg beim Ausbau des ökologischen Landbaus deutlich hinter seinen eigenen Zielen zurückbleibt, liegt weniger am fehlenden Willen einzelner Betriebe als an politischen Rahmenbedingungen.
Abschwächung politischer Instrumente: Auf EU- und Bundesebene werden Umweltauflagen derzeit teils relativiert, Biodiversitätsziele verzögert oder abgeschwächt und zentrale Elemente des Green Deal politisch infrage gestellt. Für Betriebe entsteht dadurch ein Signal mangelnder Verlässlichkeit: Wer umstellt, braucht Planungssicherheit – sie wird jedoch nicht klar vermittelt.
Fehlende gezielte Steuerung: Das 30-%-Ziel ist vor allem ein Flächenziel. Es fehlt an verbindlicher räumlicher Priorisierung – also daran, Ökolandbau dort besonders zu fördern, wo er für den Schutz der Biodiversität am meisten bewirken würde, etwa im Umfeld von Schutzgebieten. Ohne eine stärkere Kopplung von Agrarförderung und Naturschutzmaßnahmen wächst Ökolandbau vor allem dort, wo es betriebswirtschaftlich passt – nicht dort, wo er ökologisch am dringendsten gebraucht wird.
Ungelöste Zielkonflikte in der Agrarpolitik: Gleichzeitig wirken Gegenkräfte, die intensive Produktionssysteme stützen – etwa über bestehende Förderlogiken, politische Rücksichtnahme auf agrarindustrielle Interessen oder die Priorisierung von „Wettbewerbsfähigkeit“. Das Ergebnis: Zielkonflikte werden nicht entschieden, sondern vertagt – und der Umbau der Landwirtschaft bleibt zu langsam.
Absicht der Landesregierung
Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz hat sich Baden-Württemberg 2020 das Ziel gesetzt, den Verlust der biologischen Vielfalt wirksam zu bremsen.
Ein zentrales Element ist der Ausbau des ökologischen Landbaus auf 30–40 % der landwirtschaftlichen Fläche bis 2030.
Das Gesetz versteht den Ökolandbau dabei ausdrücklich als Instrument zum Schutz von Arten, Lebensräumen und Ökosystemfunktionen.
Die Landesregierung betont seitdem regelmäßig ihre Vorreiterrolle im Naturschutz und verweist auf Programme, Förderinstrumente und begleitende Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Ziele.
Umsetzung und Zuständigkeiten
Für die Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes sind innerhalb der Landesregierung mehrere Ressorts zuständig.
Federführend ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, insbesondere für Naturschutz,
Artenvielfalt und rechtliche Rahmenbedingungen.
Die konkrete Ausgestaltung landwirtschaftlicher Förderinstrumente liegt jedoch maßgeblich beim
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Die Umsetzung erfolgt überwiegend über Förderprogramme und freiwillige Maßnahmen. Eine verbindliche räumliche Steuerung – etwa die gezielte Förderung von Ökolandbau in sensiblen Regionen oder rund um Schutzgebiete – ist bislang nur eingeschränkt vorgesehen. Das gesetzliche Flächenziel ist damit politisch gesetzt, aber nicht flächenscharf hinterlegt.
Bewertung durch Umweltverbände und Fachakteure
Umweltverbände wie BUND, NABU, LNV und weitere Fachorganisationen haben
die Zielsetzung des Gesetzes ausdrücklich begrüßt, gleichzeitig aber wiederholt auf Defizite in der Umsetzung hingewiesen.
In öffentlichen Stellungnahmen und Halbzeitbilanzen kritisieren sie insbesondere: den langsamen Ausbau des Ökolandbaus, die fehlende Priorisierung ökologisch besonders sensibler Räume, sowie die unzureichende Abschirmung von Schutzgebieten gegenüber Pestizid- und Nährstoffeinträgen aus der Umgebung.
Nach Einschätzung der Verbände reicht es nicht aus, Flächenanteile insgesamt zu erhöhen. Entscheidend sei, wo Ökolandbau etabliert werde. Ohne gezielte Pufferzonen und eine stärkere Verzahnung von Agrar- und Naturschutzpolitik bestehe die Gefahr, dass die gesetzlichen Ziele formal verfolgt, ihre ökologische Wirkung aber hinter den Erwartungen zurückbleibt.